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Fahrschule im Pongau - Schladming - Pewny

Schulungen in der Fahrschule Pewny

Verkehrspsychologische Schulungen, Weiterbildung

Weiterbildung für Berufskraftfahrer (leider in der Fahrschule Radstadt nicht möglich)

Weiterbildung für Berufskraftfahrer (leider in der Fahrschule Radstadt nicht mehr möglich)

Berufskraftfahrer im Güter- und Personenkraftverkehr müssen alle 5 Jahre eine 35-stündige Fortbildung bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte absolvieren. Die erste Weiterbildung hat spätestens fünf Jahre nach der Grundqualifikation zu erfolgen. Die Weiterbildung muss nicht in einem Block absolviert werden, sondern kann in 5 einzelne Module aufgeteilt werden.

  • Personen, die bereits eine Lenkberechtigung der Klasse D vor dem 10.09.2008 erworben haben, müssen diese Weiterbildung bis spätestens 10.09.2014 nachweisen.
  • Personen, die bereits eine Lenkberechtigung der Klasse C/C1 vor dem 10.09.2009 erworben haben, müssen diese Weiterbildung bis spätestens 10.09.2014 nachweisen.

Die Weiterbildung hat 35 Stunden innerhalb von 5 Jahren zu betragen und ist bei einer ermächtigten Ausbildungsstätte zu absolvieren. Die Weiterbildung muss nicht in einem Block absolviert werden, sondern kann auf 5 einzelne Module aufgeteilt werden. Das Bundesministerium hat nun per Erlass festgelegt, dass Fahrer mit erworbenen Rechten bereits 3 Monate vor den Stichtagen 10. September 2013 (Klasse D) bzw. 10. September 2014 (Klasse C) den Antrag auf Eintragung des Code 95 stellen können, ohne dabei ihre Frist zur nächsten Weiterbildung zu verkürzen.

Ausnahmen

Ausgenommen sind Lenker von Kraftfahrzeugen,

  • deren nach den kraftfahrrechtlichen Bestimmungen zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht über 45 km/h liegt
  • die von den Streitkräften, dem Katastrophenschutz, der Feuerwehr und den für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung Zuständigen
  • Kräften eingesetzt werden oder ihrer Kontrolle unterstellt sind
  • die zum Zweck der technischen Entwicklung, zu Reparatur- oder Wartungszwecken Prüfungen auf der Straße unterzogen werden, sowie Neufahrzeugen oder umgebauten Fahrzeugen, die noch nicht in Betrieb genommen sind
  • die in Notfällen oder für Rettungsaufgaben eingesetzt werden
  • die beim Fahrunterricht zum Erwerb einer Lenkberechtigung oder der Grundqualifikation eingesetzt werden
  • die im Rahmen der Lehrberufsausbildung zum Berufskraftfahrer innerhalb von Österreich eingesetzt werden
  • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Lenker zur Ausübung seines Berufs verwendet, sofern es sich beim Lenken des Fahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung des Fahrers handelt

Informationen zur Anmeldung

Die Weiterbildungen finden in der Fahrschule Radstadt statt. Da die Teilnehmerplätze begrenzt sind, werden die Anmeldungen mit Eintreffen in unserem Haus gereiht. Dadurch kann es zu möglichen Terminverschiebungen kommen. Wir bitten um Verständnis, wenn nicht alle Kandidaten am gewünschten Termin teilnehmen können. Nach erfolgter Anmeldung werden dir eine Anmeldebestätigung und ein Zahlschein zugesandt. Wir bitten dich, die Zahlungsbestätigung bei Kursbeginn im Büro vorzulegen.   Anmeldung spätestens 10 Tage vor Beginn des jeweiligen Moduls – entweder mittels beiliegendem Formular, online oder telefonisch bei uns im Büro.   Stornierungen können kostenfrei bis 8 Tage vor Beginn akzeptiert werden, danach werden 50 % des Betrages verrechnet. Bei Nicht-Erscheinen zu gebuchten Terminen ohne Abmeldung, wird der gesamte Kursbeitrag in Rechnung gestellt.

Verkehrspsychologische Schulungen

Verkehrspsychologische Schulungen

In der Fahrschule Pewny werden verkehrspsychologische Untersuchungen für auffällige Verkehrsteilnehmer und Bewerber der Lenkberechtigung Klasse D von der Firma INFAR durchgeführt. Termine und Kosten erfährst du in unseren Fahrschulbüros.

Nachschulungen

Nachschulungen

Weiters bieten wir auch Nachschulungskurse für auffällige Verkehrsteilnehmer von der Firma INFAR an. Termine und Kosten erfährst du in den Fahrschulbüros Radstadt und Schladming.